Der Neubau, Umbau oder die Übergabe eines Betriebs wirft zahlreiche Fragen auf. Unser Ingenieurbüro berät Sie gerne über die gesetztlichen Vorgaben (Gewerbetechnik, Brandschutz, Arbeitnehmerschutz, Lebensmittelhygiene, Sanitärtechnik) und erstellt die dazu notwendigen gewerberechtlichen Ansuchen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie in der Überprüfung gemäß §82b Gewerbeordnung, die sowohl die Eigenüberprüfung als auch die behördliche Betriebsüberprüfung umfasst. Setzen Sie bei diesem komplexen Thema der Betriebsanlageneinreichung auf unsere Fachkompetenz und langjährige Erfahrung.